Home » Allgemein, Erziehung

Verbotene Spielzeugpistolen

5 April 2009 1,520 views One Comment

Nicht alles, was im Handel für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre frei käuflich ist, darf in der Öffentlichkeit auch benutzt werden. Das bekam in der letzten Woche ein 12 jähriger Junge im Jugendzentrum, in dem ich arbeite, zu spüren. Er hatte eine Imitation einer Beretta als Soft-Air-Gun bei sich und ballerte kleine Plastikkügelchen ab. Für ihn war es nur eine Spielzeugpistole, die er für 15 Euro selber in einem Laden gekauft hatte. Nach den Änderungen des Waffengesetzes im April 2008, wird dieses „Spielzeug“ allerdings als Anscheinswaffe betrachtet, deren Nutzung im öffentlichen Raum verboten und mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt ist. Der Junge musste seine Pistole bei uns abgeben.

Was Eltern wissen sollten:

Anscheinswaffen sind Waffen, die nach ihrem Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen. Da Spielzeugpistolen in der Regel sehr realitätsnah hergestellt werden, sind sie von den echten Waffen selbst auf geringe Distanz nicht zu unterscheiden. Das Führen dieser Pistolen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann, wie bereits erwähnt, mit einer hohen Geldstrafe bestraft werden.

Gerade die Soft-Air-Waffen, auch wenn sie eine Geschossenergie unter 0,5 Joule haben, sind sehr originalgetreu gestaltet. Sie können zwar erworben, in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit einem Schloss verriegelten Tasche nach Haus getragen werden, ihre tatsächliche Gewalt darf auch in der Wohnung in den Geschäftsräumen und in einem befriedetem Besitztum, sprich im eigenen Garten, ausgeführt werden, aber mehr nicht. Das heißt, Kinder dürfen nicht mit ihnen auf der Straße Agent spielen. Das ist verboten.

Für alle Spielzeugpistolen gilt: Sie müssen entweder 50 % kleiner oder großer als das Original sein, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnung von Feuerwaffen aufweisen.

Interessante Links:

Flyer zum neuen Waffenrecht

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading ... Loading ...

One Comment »

  • ThomasH said:

    Schöner Bericht, allerdings fehlt für mich ein wichtiger Punkt: Softair-Waffen gehören grundsätzlich nicht in die Hände von Kindern, denn auch eine Geschossenergie von 0,5 Joule kann böse weh tun und im schlimmsten Fall Verletzungen am Auge verursachen - zumal es auch Softair-Waffen mit 1 - 1,5 Joule gibt (zum Vergleich: Das stärke ohne Waffenschein erhältliche Luftgewehr hat 7,5 Joule).

    Viele Grüße

    ThomasH

Leave your response!

Add your comment below, or trackback from your own site. You can also subscribe to these comments via RSS.

Be nice. Keep it clean. Stay on topic. No spam.

You can use these tags:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

This is a Gravatar-enabled weblog. To get your own globally-recognized-avatar, please register at Gravatar.